Nachtrag zur Hygienevorschrift / Verhaltensregeln vom 13.05.2020
Für den Sportbetrieb des TSC Schwarz-Weiß-Blau Frankfurt der TSG Nordwest 98 im Rahmen der Corona-Pandemie (bestehende Kontaktbeschränkungen) gelten nach den vom 10.06.2020 veröffentlichen Lockerungen für die genutzten Sportstätten
- Clubhaus der Fidelen Nassauer, Wenzelweg 21, 60439 Frankfurt a.M.;
- Gemeindesaal ev. Kirche Niederursel; Karl-Kautsky-Weg 62, 60439 Frankfurt
- TSG, Weißkirchener Weg 12, 60439 Frankfurt – Halle und Gymnastiksaal
- Sonstige Sportstätten
die nachfolgenden Änderungen:
Das Tanzen mit einem Tanzpartner*in unabhängig davon, ob man sich in einer Lebensgemeinschaft befindet ist wieder erlaubt.
Tanzen Gruppen gleichzeitig miteinander auf der Fläche muss kein Mindestabstand von 1,5 Meternmehr untereinander eingehalten werden.
Die Durchführung von Korrekturen (Anfassen durch den Trainer*in / Übungsleiter*in) ist möglich.
Das Umkleiden direkt im Trainingssaal ist unter Beachtung der Hygienevorschriften gestattet.
Für die einzelnen Sportstätten gilt folgendes:
- Clubhaus Heddernheim: Keine Einschränkung bezogen auf die Teilnehmerzahl.
- Gemeinde Karl-Kautsky-Weg: maximal 15 Personen inkl. Trainer*in.
- TSG-Halle und Gymnastikraum:
- Es gelten jeweils die Regelungen der TSG Nordwest hinsichtlich Belegung, Hygiene, Ein- und Ausgang etc.
- TSG-Halle: Keine Teilnehmerbeschränkung mehr.
- Gymnastikhalle: Keine Teilnehmerbeschränkung mehr.
Im Übrigen gelten nach wie vor die Anweisungen aus der Hygienevorschrift / Verhaltensregeln vom 13.05.2020.